Spaziergang: «die alten Mehlfabriken von Salles»
Moulin de Martinet
Die Mühle von Martinet gehörte den Rittern von Malta und wurde 1928 von Herrn Louis Courbin erworben. Heute im Besitz der Damen Dupart und Noailles. Der Betrieb wurde 1964 eingestellt. Vor 1928 war dieser Ort ein Jagdrevier für die Notare und Rechtsanwälte von Bordeaux (Colombiers de bordeaux), zu dieser Zeit lebte ein Verwalter in dieser zukünftigen Mühle mit seiner Frau.
Lehmboden auf dem Martinet.
Moulin de Mouchon
1764 erwarben die Herren Baillon und Castaing, Besitzer (sie oder ihre Frauen) einer Mühle namens Mouchon, die in der Gemeinde Salles am gleichnamigen Bach liegt, als Lehen des Herrn des Ortes, alle Gewässer, aus denen sich der Bach namens Mouchon zusammensetzt, in dessen Mitte die Mühle dieses Namens ist, ohne jedoch etwas an den Rechten dieser Mühle zu erneuern, von denen nur der Herr sich zugunsten der Baillon und Castaing entäußert, entkleidet und abgerissen hat, sie bekleidet und feudalistisch beschlagnahmt hat, unter der Bedingung, dass sie oder ihre Nachfolger in der Zukunft oder mehr als der Herr oder diejenigen, die das Recht haben könnten, keine Mühle auf dem Gebiet des Baches bauen, bauen oder bauen dürfen, wie gesetzlich vorgeschrieben.» Dieses Zugeständnis wurde 1786 vom Herrn von Salles in seiner ganzen Ausdehnung bestätigt.
In den 1840er Jahren errichtete Herr Pierre Dupuch (jetzt vertreten durch den Herrn von Puységur) eine Fabrik am Bach, unterhalb der Mühle Le Mouchon, die Damen Jautard und Debourg, die heutigen Besitzer dieser Mühle, Sie haben ihn mit der Feststellung beauftragt, daß sie allein Eigentümer sind und nur den freien Gebrauch des Wassers des Mouchon behalten müssen; demzufolge muß er gehemmt und gehindert werden, den Bach in irgendeiner Weise zu verstopfen und seinen Lauf abzuwenden; Am 10. August 1847 wurde das Urteil des Gerichts von Bordeaux für unbegründet befunden.
Die Mühle oder die Ruinen, die von ihr übrig geblieben sind, sind zwar da, aber im Gestrüpp hinter einem Schild "Privateigentum" versteckt, das davon abhält, darüber hinauszugehen. Diese Ruinen befinden sich auf einem Bief ein wenig vom Fluss entfernt, wie es immer der Fall ist.
[Allgemeine Sammlung von Gesetzen und Urteilen, Band 28, Sirey, 1849]